Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Teil 1 - Allgemeines

 

1.1. Kollidierende Bedingungen, Schriftform

Die Lutz Duwe KG (wir) schließt nur zu diesen AGB ab. Sie gelten ohne erneuten Hinweis auch für alle weiteren Geschäfte. Entgegenstehende AGB erkennen wir auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht an.

Auf Vereinbarungen mit uns, Lieferfristen, Eigenschaftszusicherungen und Übernahme von Garantien kann sich der Kunde nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung berufen. Mitarbeiter sind nicht berechtigt, vertragsrelevante Aussagen zu machen.

 

1.2. Angebote, Änderungsvorbehalt, Datenerfassung

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Verbesserungen bleiben vorbehalten. Für die Vertragsabwiclung wichtige Daten können auf EDV gespeichert werden.

 

2. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. Dies betrifft sowohl Handelsware, als auch Ersatzteile für Reparaturen. Die Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen aus dem gesamten Geschäftsverhältnis bezahlt sind.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Kunden untersagt.

 

3. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über den fälligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Dies schließt weitergehende Ansprüche nicht aus.

 

4. Gefahrtragung

Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung geht bei Auslieferung an den Kunden über, gleichgültig, durch wen der Transport erfolgt.

 

5. Haftung bei Mängeln

Handesware wird mit der gesetzlichen Garantiefrist von 6 Monaten geliefert. In begründeten Fällen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (nach unserer Wahl), bei Unmöglichkeit, Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Gebrauchtwaren und -teile werden ohne Garantieanspruch verkauft.

Nachweislich fehlerhafte Verkaufsware oder Reparaturen berechtigen den Kundenzur Forderung der o.g. Garantieansprüche. Weitere Verbindlichkeiten, Insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, Arbeitslohn, Vertragsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Ebenso wird jegliche Haftung in Bezug auf Sachschäden, Betriebsstörungen, Personenschäden u.ä. auch gegenüber Dritten abgelehnt.

Dies gilt auch bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfristen.

 

Teil 2 - Mietbedingungen

 

1. Mietdauer

Mindestens 3 Kalendertage bzw. Mindest-Mietpreis für 3 Kalendertage, Höchst-Mietzeit 90 Tage. Verlängerung auf Anfrage. Diese ist mindestens 1 Woche vor Ablauf der Höchst-Mietzeit zu beantragen, ansonsten hat der Vermieter das Recht, das Mietgerät nach Ablauf der Höchst-Mietdauer innerhalb von 2 Werktagen zurückzufordern.

 

2.Zahlungsverzug

Bei mehr als 14-tägigem Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermie-ter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Rücktransport des Mietgerätes auf Kosten des Mieters vor-zunehmen. Der Mieter ist zur Rückgabe verpflichtet. Ist der Mieter mit Leistungen aus einem Vertrag in Verzug, erstreckt sich dieses Rück-holrecht auf alle anderen zwischen Mieter und Vermieter geschlosse-nen Verträge. Verzugszinsen können (unbeschadet weitergehender Ansprüche) in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt werden.

 

3. Berechnung der Mietdauer

Beginn:Tag der Abholung bzw. BereitstellungEnde:Tag des Eintreffens beim VermieterSollte das Mietgerät infolge eines Defekts o. ä. ausfallen, ist trotzdem der Mietpreis bis zum Tag der Rücklieferung zu zahlen. Der Mietpreis für Stromerzeuger basiert auf der durchschnittlichen Benutzungsdauer bis zu 8 Stunden je Kalendertag. Wird das Mietgerät länger als durchschnittlich 8 Stunden genutzt, wird gemäß Mietvertrag die gesamte Zeit zum höheren Satz abgerechnet.

 

4. Folgen eines Ausfalls

Bei Ausfall eines Mietgegenstandes ist ein Schadenersatzanspruch des Mieters vollkommen ausgeschlossen. Dies gilt auch für eventuelle Folgeschäden. Sollten weder eine Abstellung des Mangels noch eine Ersatzlieferung durch den Vermieter möglich sein, ist der Mieter lediglich berechtigt, das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rückgabe zu kündigen.

 

5. Unterhaltspflicht des Mieters

Mietgeräte dürfen nur vom Fachmann elektrisch angeschlossen werden, unter Beachtung der örtlichen Erdungs- und Absicherungs-vorschriften.Mietgeräte sind u. a. zu schützen vor- Überbeanspruchung in jeder Form- Witterungseinflüssen- böswilliger Zerstörung- DiebstahlDer Mieter sorgt für sachgemäße und fachgerechte Aufstellung und Inbetriebnahme sowieWartung und Pflegedes Gerätes durch einen Fachmann, der mit der ordnungsgemäßen Wartung von Mietgeräten vertraut ist. Vor Inbetriebnahme und während der Nutzung muss der Mieter stets den Öl- und evtl.Kühlwasserstandkontrollieren und bei Bedarf auffüllen. Motoröl-, Brennstoff- und evtl. Elektroenergieverbrauch gehen zu Lasten des Mieters. Ölwechselan Stromerzeugern ist nach jeweils 500 Betriebsstunden durchzuführen. Ölsorte: HD 30, im Winter HD 20 (Markenfabrikat), Kraftstoff mit einem unteren Heizwert von 10.000 kcal/kg (Marken-fabrikat). Auf die Gebrauchsanleitung wurde der Mieter hingewiesen. Der Mieter übernimmt für die gesamte Mietdauer (bis zur Rückgabe) die Verkehrssicherungspflicht. Pflicht des Mieters ist es außerdem, notwendigeInstandsetzungs-arbeiten(auch durch höhere Gewalt verursachte) sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Alle notwendigen Ersatzteile sind vom Vermieter zu beziehen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das Gerät selbst zu untersuchen. 

Für defekt zurückgelieferte Geräte hat der Mieter die Instandsetzungs-kosten zu tragen. Wir empfehlen deshalb dringend, insbesondere für Stromerzeuger, eine Maschinen-Versicherung gegen Maschinenbruch und Bedie-nungsfehlerfür die Zeit der Mietdauer abzuschließen. Bei Abschluss einer solchen Versicherung für Stromerzeuger beim Vermieter, haftet der Mieter nur, wenn die Versicherungs-gesellschaft den Schaden nicht übernimmt. Den Selbstbehalt in Höhe von 500,- je Schadensereignis hat der Mieter jedoch stets zu tragen. Der Mieter muss den Vermieter von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte aufgrund der Aufstellung oder Benutzung oder des Ausfalles des Mietgegenstandes bzw. des Zubehörs erheben könnten.

 

6.Besondere Pflichten des Mieters

Die Weitervermietung des Gerätes und die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag sind dem Mieter nicht gestattet. Die Veränderung des zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Standortes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Andernfalls hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand sofort (ohne Nachfristset-zung) abzuholen. Dabei hat der Mieter die Pflicht, den neuen Standort sofort bekanntzugeben. Insbesondere bei der Anmietung von Pumpen ist die Zusammen-setzung des Fördermediums dem Vermieter bekanntzugeben. Der Vermieter trägt keine Gefahr für das Fördermedium.

 

7.Verlust des Mietgegenstandes

Die Geräte und das Zubehör sind nicht gegen Diebstahlund Transportschäden versichert. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe des Gerätes durch den Mieter ist, auch bei fehlender Schuld oder höherer Gewalt, gleichwertiger Ersatz in natura an den Vermieter zu leisten. Der Vermieter hat jedoch das Recht, statt Naturalersatz Geldentschä-digung zu fordern. Bis zum Eingang der vollständigen Ersatzleistung wird Miete in Höhe von 75% des vereinbarten Satzes fällig.

 

8.Gefahrübertragung

Die Gefahr geht mit Auslieferung an den Mieter über. Dabei ist es unerheblich, durch wenn der Transport erfolgt.

 

9.Kollidierende Bedingungen

Entgegenstehende AGB bzw. anderslautende Einkaufsbedingungen werden von uns nicht anerkannt. Wenn der Mieter diese Mietbedingungen und damit den Mietvertrag nicht anerkennt, ist er verpflichtet, dies sofort bei Aufforderung zur Erteilung der Unterschrift auf beiden Vertragsexemplaren im Falle der Anlieferung, ansonsten bei Abholung sofort anzuzeigen. Eine evtl. begonnene Nutzung ist sofort einzustellen. Der Rücktransport der Mietgegenstände erfolgt zu Lasten des Bestellers. Für die Abwesenheit des Gerätes berechnet der Vermieter den ursprünglich vereinbarten Tages-Mietpreis.

 

10.Rückgabe der Mietgegenstände

Die Anlieferung der Mietgegenstände ist montags bis freitags von 7.00 – 16.00 Uhr möglich. Die vollständige Rückgabe der Mietgegen-stände muss sich der Mieter vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Unvollständig zurückgelieferte Geräte gelten als nicht angekommen beim Vermieter bis alle Teile vollständig eintreffen.

 

11.Gültigkeit des Vertrages

Diese Bedingungen und damit der Mietvertrag bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (durch Gesetz oder Sonder-vertrag) wirksam, indem die wirksamen Bedingungen weiter gelten.

 

12.Erfüllungsort

ist Leipzig, Gerichtsstand ist Leipzig.

 

13.Wichtiger Hinweis

Für Dieselmotoren nur Dieselkraftstoff verwenden. Kein Heizöl!

 

 

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